Liste Pilz/Peter Kolba: VW-Geschädigte von Verjährung bedroht

Wien (OTS) – Laut Medien soll am Dienstag 26.9.2017 der zweite österreichische Diesel-Gipfel bei Minister Leichtfried stattfinden. Peter Kolba, 26 Jahre lang Chefjurist des VKI und nunmehr Nationalratskandidat der Liste Pilz, warnt davor, dass Konsumenten mit Dieselfahrzeugen auch diesmal nicht geholfen wird und nur die Interessen der Autoindustrie „entgegengenommen werden“. „Nachdem Leichtfried beim ersten Dieselgipfel von der Autoindustrie nicht viel erreicht hat, hat er nun eine zweite Chance, sich für österreichische VW-Geschädigte einzusetzen“, sagt Kolba. Der VW-Skandal wurde am 18.9.2015 publik. Seit damals sei der Öffentlichkeit bekannt, dass das Unternehmen Volkswagen die Behörden und Kunden gleichermaßen über die Abgaswerte seiner Dieselautos getäuscht habe, so Kolba. „Betroffene VW-Kunden haben daraus zwei Rechtsansprüche: a) Schadenersatz wegen Betrug und irreführender Werbung gegen VW und b) Gewährleistung gegenüber dem Händler und Vertragspartner“, erklärt Konsumentenschützer Kolba. Kolba fordert eine deutliche Verlängerung der Frist für den Verzicht auf Verjährung Im Herbst 2015 gelang es dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) von den österreichischen VW-Vertragshändlern einen Verzicht auf den Einwand der Verjährung bis 31.12.2017 (!) zu bekommen. Kolba: „Wer bis dahin nicht klagt, dessen Anspruch ist verjährt.“ Der Anspruch auf Schadenersatz gegen VW verjährt in Österreich Mitte September 2018, in Deutschland am 31.12.2018. „Es wäre für die geschädigten Kunden sehr hilfreich, wenn Verkehrsminister Leichtfried nicht nur die Wünsche der Autoindustrie entgegennimmt und vertritt, sondern – quasi als Vorbedingung – von VW eine deutliche Verlängerung der Frist für den Verzicht auf Verjährung verlangen würde,“ fordert Peter Kolba. Den Konsumenten wirklich helfen – Gruppenklage wäre mit Kostenrisiko verbunden Die SPÖ verweist darauf, dass ihr Initiativantrag für ein Gruppenverfahrensgesetz als Hilfestellung für VW-Geschädigte gedacht sei. „Das ist in dieser Form unrichtig“, stellt Kolba fest und ergänzt: „Wenn Gewährleistungsansprüche mit 31.12.2017 verjähren, kommt diese Regelung jedenfalls zu spät. Schadenersatz gegen VW könnte der VKI, der immerhin 28.000 Geschädigte gesammelt hat, bereits jetzt in Deutschland in Form einer „Sammelklage nach österreichischem Recht“ (Abtretung der Ansprüche an den VKI und Klagenhäufung) geltend machen.“ “Eine Gruppenklage gegen VW nach dem SPÖ-Vorschlag wäre mit einem erheblichen Kostenrisiko für die Teilnehmer verbunden, weil eine Prozessfinanzierung (Risikoübernahme durch Finanzierer gegen Erfolgsquote) in dieser Konstruktion schwierig bis unmöglich wäre“, stellt Kolba fest und fordert daher: „Die SPÖ soll Konsumenten nicht über ihre Möglichkeiten täuschen, sondern von der Automobilindustrie Umrüstungen der Dieselfahrzeuge und von VW zusätzlich die deutliche Verlängerung des Verjährungsverzichtes verlangen. Damit wäre den Konsumenten wirklich geholfen.“

Liste Pilz Dr. Peter Kolba Experte für Verbraucherschutz und Kandidat der Liste Pilz +43 660 2002437 Liste Pilz Dr. Christian Minutilli Presse/Kommunikation +43 699 10385152 christian.minutilli@listepilz.at http://listepilz.at

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