Fahrraddiebstähle geklärt

Einbruchsdiebstahl
Fünf Fahrraddiebstähle konnte die Polizei des Bezirkes Neusiedl am See jetzt klären. Ein 20-jähriger Mann befindet sich in Haft.

Beamte des Koordinierter Kriminaldienstes des Bezirkspolizeikommando Neusiedl am See ermitteln gegen Diebe, welche es auf Fahrräder in der Gemeinde Podersdorf am See abgesehen hatten.

Im Zuge dieser Ermittlungen fiel der Verdacht auf einen einschlägig vorbestraften 20-jährigen ungarischen Staatsangehörigen. Wie von der Polizei festgestellt, reiste dieser in den frühen Morgenstunden des 10. Juli 2018 mit einem PKW über die Grenzübertrittsstelle Pamhagen nach Podersdorf am See, um dort Fahrraddiebstähle zu begehen.

Der Tatverdächtige begab sich in der Folge in den frei zugängigen Innenhof eines Objektes in Podersdorf – ihm war der Ort von einem zurückliegenden Fahrraddiebstahl im Juni 2018 bereits bekannt. Dort ging er zu einem versperrt abgestellten Fahrrad und zwickte mit einem mitgeführten Bolzenschneider die Sicherung ab. Nach dem Diebstahl verbrachte der Ungar das gestohlene Fahrrad samt dem durchgezwickten Spiralschloss zu seinem PKW und verstaute dieses im Fond.

Auf Grund der zurückliegenden Fahrraddiebstähle sensibilisiert, führte eine Polizeistreife eine Anhaltung dieses PKWs in Podersdorf am See durch. Dabei wurde das gestohlene Fahrrad im Fond unter einer Decke versteckt vorgefunden. Der Tatverdächtige wurde unverzüglich von den Polizeibeamten festgenommen. Bei den durchgeführten Erhebungen konnten dem Beschuldigten im Zeitraum 12. Mai bis 10. Juli 2018 der Diebstahl von fünf Fahrrädern samt hochwertigen Zubehör und Anbauteilen nachgewiesen werden. Das Diebesgut stellt den Wert eines fünfstelligen Euro-Betrages dar.

Ein weiterer Tatverdächtiger ausgeforscht

Seitens der erhebenden Beamten konnte ein weiterer, 40-jähriger ungarischer Staatsbürger, als Mittäter ausgeforscht werden. Dieser einschlägig Vorbestrafte ist flüchtig und steht im Verdacht, gemeinsam mit dem festgenommenen 20-jährigen ungarischen Staatsangehörigen diese Fahrraddiebstähle verübt zu haben. Dazu laufen weitere Ermittlungen.
Die Staatsanwaltschaft ordnete die Einlieferung des Festgenommenen in eine Justizanstalt und Anzeige wegen strafbarer Handlungen gegen fremdes Vermögen (Diebstahl, schwerer Diebstahl, Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen und gewerbsmäßiger Diebstahl sowie Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung gemäß §§ 127, 128, 129 und 130 StGB) an.

Rückfragehinweis:

Helmut Greiner, Oberst

Pressesprecher
Landespolizeidirektion Burgenland
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