Kinder- und JugendhilfereferentInnen der Länder trafen sich zu Beratungen in Eisenstadt

St. Pölten, (OTS) – Bei der heutigen Länderkonferenz der Kinder- und JugendhilfereferentInnen in Eisenstadt standen insbesondere zwei Themen im Mittelpunkt der Beratungen. Einerseits wurde ein intensiver Meinungsaustausch betreffend Kinderarmut und deren Folgen geführt, andererseits die Vernetzungsstrukturen zwischen Bundesländern und Bund im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe erörtert. Dabei beschlossen die LändervertreterInnen, die Bundesregierung in Sachen Kindergrundsicherung zu ersuchen, in einen breiten gesellschaftlichen Diskussionsprozess einzutreten. „Kinder aus sozial schwachen Familien müssen kindgerecht aufwachsen dürfen sowie alle Chancen erhalten“, betonte NÖ Kinder- und Jugendhilfelandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig im Zuge der Gespräche. Es sei einfach nur „Glück“, wenn ein Kind in eine Familie hineingeboren werde, die nicht von Armut betroffen sei. Jedes Kind habe aber das Recht auf gleiche Rechte und auf ein Leben ohne Armut, so Königsberger-Ludwig. Man wisse zudem, dass aus armen Kindern arme Erwachsene werden würden. Auch ihre Bildungs- und Arbeitsmarktchancen seien schlechtere und ihre Gesundheit entwickle sich anders, sagte die Landesrätin. Ausführlich wurde auch über die vorhandenen Vernetzungsstrukturen in der Kinder- und Jugendhilfe gesprochen. Um auch künftig den Herausforderungen einer modernen Kinder- und Jugendhilfe Rechnung tragen zu können, soll die Zusammenarbeit zwischen Ländern und den zuständigen Ministerien weiterhin aktiv unterstützt werden. Außerdem wurde festgelegt, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet wird, um Zuständigkeitskonflikte in Zukunft zu verhindern. „Mit dem Rückzug des Bundes aus dem Kinderschutz hat die Kooperation zwischen den Bundesländern an Bedeutung gewonnen, zumal sich Kinder auch bundesländerübergreifend auf ihren Schutz verlassen können müssen“, hielt Königsberger-Ludwig fest. Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung war das Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern. Im Sommer 2018 wurde dieses durch die Bundesregierung gestrichen. Nach Protesten stellte die damalige Regierung eine „alternative Lösung“ vor, die einen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes erst nach 91-tägiger ununterbrochener Betreuung ermöglicht. Zuletzt sprach sich auch der Oberste Gerichtshof gegen diese Regelung aus. „Manchmal wird eine Familie aus der Bahn geworfen. In diesen Situationen sind Krisenpflegeeltern wichtige Partner für die Kinder- und Jugendhilfe. Sie bieten Säuglingen und älteren Kindern für einen kurzen, befristeten Zeitraum Schutz vor Gewalt und geben Halt und Betreuung. Insofern ist es wesentlich, dass Krisenpflegepersonen zusätzlich zu den bestehenden Leistungen auf Länderebene ab dem ersten Betreuungstag Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld haben, auch wenn sie das Kind weniger als 91 Tage im gemeinsamen Haushalt betreuen“, so Königsberger-Ludwig abschließend. (Schluss) ha

Büro LR Ulrike Königsberger-Ludwig Mag. Dr. Anton Heinzl Pressesprecher 02742/9005 DW 12576, Mobil: +43 676/4073709 anton.heinzl@noel.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.