Casinos Austria bringt Minderjährige in Kontakt mit Glücksspiel

Wels (pts023/11.03.2020/16:10) – Um Promotion für die 12 österreichischen Casinos zu betreiben, werben die Casinos Austria derzeit mit einer Verdoppelung ihrer Casino-Standorte von 12 auf 24 Outlets. Am 20. März soll im Rahmen des „Tag des Glücks“ eine österreichweite Promotion-Tour starten, die hauptsächlich in belebten Shoppingcentern stattfinden wird.

Eine entsprechende Anfrage an die Casinos Austria, wie aus ihrer Sicht bei der geplanten Werbeaktion der durchgehende Jugendschutz gewährleistet werden soll, blieb bis jetzt unbeantwortet.

Bedenkliche Werbeaktion für Jugendschutz Das in Shoppingcentern viele Familien, inklusive minderjährigen Kindern, unterwegs sind, ist bedenklich. Die Casinos weisen zwar auf ihrer Website aus, dass es sich beim Spielen am Roulette und Black Jack sowie Glücksrad ausschließlich um Sachpreise handelt, die es zu gewinnen gibt und eine Teilnahme erst ab 18 Jahren möglich ist. Dennoch werden etliche Minderjährige ihren Eltern und anderen Erwachsenen dabei zusehen, wie sie an einem Glücksspiel teilnehmen.

Glücksspielgesetz fordert verantwortungsvollen Maßstab bei Werbung Im Glücksspielgesetz festgeschrieben steht jedenfalls die Auflage für Konzessionäre des Glücksspiels, dass sich Werbung für das Spiel mit dem Glück in einem verantwortungsvollen Maßstab bewegen soll. Diesen Ansatz vermissen wir bei dieser Promotion-Aktion sehr deutlich, denn es ist belegt, dass der Kontakt mit Glücksspiel von Personen vor ihrem 18. Lebensjahr im weiteren Lebensverlauf mit einer Negativprognose einhergeht.

Verein Spielerhilfe übt deutliche Kritik an dieser Werbekampagne Aus Sicht des Spielerschutz-Vereins „Spielerhilfe“ ist es offenbar noch nicht genug, dass Werbung für Lotterie- und Casino-Produkte tagtäglich und beinahe immer und überall zu sehen ist. Dass es hier eine öffentlichkeitswirksame Promotion in belebten Einkaufszentren geben muss, bei der Kinder anderen Erwachsenen beim Spielen von Roulette und Black Jack zusehen werden, und die primär dazu dienen soll, neue Kunden in die eigentlichen 12 Casino-Standorte zu locken, sollte als äußerst bedenklich für den Jugendschutz eingeschätzt werden. Aus Sicht des Vereins ist es unverständlich, dass das österreichische Finanzamt, kurz BMF, bei diesen Vorgängen zusieht.

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Aussender: Verein „Spielerhilfe“ Ansprechpartner: Pressekontakt Tel.: 0664/99125509 E-Mail: presse@spielerhilfe.at Website: www.spielerhilfe.at