Commerzialbank Mattersburg: Wurde Prüfer trotz gesetzlichem Ausschluss bestellt?

Linz (OTS) – Schwere Geschütze fährt der Linzer Rechtsanwalt Gerald Waitz (Kanzlei Waitz Rechtsanwälte) gegen die FMA und den Aufsichtsrat in der Causa Commerzialbank Mattersburg auf. „Ich vertrete die Ansicht, dass die Bestellung der Kanzlei TPA zum Wirtschaftsprüfer der Bank ab 2016 einen schwerwiegenden Gesetzesverstoß darstellt. Die FMA hat bereits 2015 zwei Prüfer von TPA wegen fataler Prüfungsmängel für 5 Jahre für Bankprüfungen gesperrt. Nach dem Bankwesengesetz (BWG) stellt dies nach meiner Rechtsmeinung eindeutig einen Ausschlussgrund für weitere Prüfungstätigkeiten von TPA bei dieser Bank dar“, so der Anlegeranwalt. Nach §62 Z15 BWG ist ein Wirtschaftsprüfer von der Prüfung einer Bank ausgeschlossen, wenn er die Prüfung nicht mit der erforderlichen beruflichen Sorgfalt ausübt, insbesondere wenn seine Prüfungshandlungen innerhalb der letzten fünf Jahre schwere Mängel aufgewiesen haben. „Genau solche schweren Mängel haben die FMA 2015 zu weitreichenden Sanktionen veranlasst. Dass der Aufsichtsrat danach trotzdem TPA weiter zum Wirtschaftsprüfer bestellt hat und die FMA dagegen nach derzeitigen Erkenntnissen nicht Widerspruch erhoben hat, obwohl sie dazu meiner Ansicht nach gesetzlich verpflichtet war, ist nicht nur ein Skandal, sondern wird in unseren Musterklagen auch als Begründung der Haftung der Republik und der Mitglieder des Aufsichtsrates herangezogen werden“, so Waitz. Gemeinsam mit dem Prozessfinanzierer LVA24 bereitet Waitz derzeit deswegen Musterklagen gegen die Republik und die Mitglieder des Aufsichtsrates vor. Nähere Informationen dazu erhalten Geschädigte unter [www.commerzialbank-schaden.at] (http://commerzialbank-schaden.at/). Auch gegen den Wirtschaftsprüfer selbst wird bereits eine Musterklage vorbereitet.

Dr. Gerald Waitz Waitz Rechtsanwälte GmbH Am Winterhafen 4, 4020 Linz Tel: 0732/773702 Email: waitz@wo-ra.at Web: www.waitz-rechtsanwaelte.at

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