Wien (OTS) – Mit 1. Mai 2023 darf älteren Menschen bei vorhandenen Sicherheiten kein Kredit mehr verwehrt werden. Die beiden Präsidenten des Österreichischen Seniorenrates, Dr. Peter Kostelka und LAbg. Ingrid Korosec, zeigen sich sehr erfreut, dass diese diskriminierende Praxis gestern im Justizausschuss durch die Annahme des gesetzlichen Verbots der Altersdiskriminierung im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz in Kürze beendet wird. Dr. Peter Kostelka, vorsitzender Präsident des Österreichischen Seniorenrates und des Pensionistenverbandes Österreichs: „Mit dem Beschluss, die Kreditvergabe an Seniorinnen und Senioren zu erleichtern, wird eine langjährige Forderung des Seniorenrates umgesetzt. Menschen wurden bisher systematisch von Banken wegen ihres Alters diskriminiert. Klargestellt wird nun, dass die Kreditgewährung nicht daran scheitert, dass der volle Kreditbetrag zu Lebzeiten nicht zurückgezahlt werden kann, wenn Sicherheiten der Kreditnehmerin bzw. des Kreditnehmers hinreichende Gewähr für die Abdeckung des offenen Restbetrages bieten.“ LAbg Ingrid Korosec, Präsidentin des Österreichischen Seniorenrates und des Österreichischen Seniorenbundes: „Wir Seniorinnen und Senioren bestimmen über unser Leben, nicht unser Geburtsdatum! Kreditwürdigkeit ist eine Frage der finanziellen Sicherheiten, nicht des Alters! Viele Seniorinnen und Senioren benötigen Kredite, um weiterhin selbstbestimmt leben zu können, etwa für den barrierefreien Umbau ihres Zuhauses oder die Modernisierung der Heizung. Was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, mussten wir im Seniorenrat jahrelang – und nun erfolgreich – erkämpfen.“ Präsident Kostelka und Präsidentin Korosec freuen sich besonders darüber, dass der Beschluss von allen Parlamentsfraktionen mitgetragen wurde. „Das ist eine klare und uneingeschränkte Positionierung gegen Altersdiskriminierung!“, so beide unisono abschließend.
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