Ungenach, Wien (OTS) – Zwar wurde der Kinderselbstbehalt in öffentlichen Spitälern im Jahr 2017 endlich abgeschafft, dennoch müssen begleitende Eltern bei einem stationären Aufenthalt immer noch tief in die Tasche greifen: Diese Begleitkosten folgen jedoch keiner budgetären Notwendigkeit und unterscheiden sich beträchtlich, je nach Bundesland. Große Kostenunterschiede Oberösterreich und Salzburg sind am sozialsten. In Salzburg werden keine Begleit- und Verpflegungskosten bis zu einem Kindesalter von sechs Jahren verrechnet. Für ältere Kinder müssen Eltern dann 21 EUR pro Tag berappen. In Oberösterreich werden Begleitkosten zwar nur für Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahrs ausgesetzt, danach sind es mit ca. fünf Euro pro Tag moderate Kosten. Ganz anders in Niederösterreich, dem teuersten Bundesland Österreichs. Für Kinder im Alter von eins bis 13 werden rund 40 EUR pro Tag verrechnet, ab 14 sind es dann rund 80 Euro. Im einwohnerstärksten Bundesland Wien werden für Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum siebenten Lebensjahr rund 38 Euro verrechnet und ab 15 bis zu 80 Euro. Allerdings gewähren Wien sowie auch einige andere Bundesländer Ausnahmen, sofern die kleinen Patient*innen auf Mitbetreuung angewiesen sind. Kärntner Familie zahlte 721 Euro in Niederösterreich Betroffen sind besonders Familien, die ohnehin mit großem Leid belastet sind. Etwa eine Kärntner Familie, deren 14-jährige Tochter seit der Geburt an Knochenkrebs erkrankt ist. Für den Begleitaufenthalt im Kremser Spital musste die Familie satte 721 Euro bezahlen. Die Behandlung erfolgte bei einem Spezialisten in einem öffentlichen Spital. Externe Unterbringung kann richtig teuer werden Durch die Spezialisierungen, wie z.B. auf Herzerkrankungen, sind Spezialkliniken in Linz und in Wien entstanden. Beide Elternteile begleiten oft die kleinen Patient*innen bei ihren monatelangen Behandlungen. Familien wohnen dann in nahen externen Unterkünften, wie z.B. in den Teddyhäusern in Linz und Wien. „Diese sind eine gute Alternative, jedoch greift hier leider die Begleitpersonen- Pflegegebührenverordnung nicht und das bedeutet ungleich höhere Kosten für die Familien“, erklärt GF Johanna Part von KiB children care. Eltern entlasten Krankenhauspersonal Sogar für Erwachsene sind Krankenhausaufenthalte unangenehm. Umso beängstigender ist dies jedoch für Kinder, die in einer Krisensituation, verbunden mit körperlichen Eingriffen, Schmerzen und Ungewissheit, mit einer fremden Umgebung und fremden Menschen zurechtkommen müssen. „Die Präsenz der Eltern entlastet das Krankenhauspersonal enorm und trägt zur rascheren Genesung bei, darum sollten Familien hier nicht auch noch zur Kasse gebeten werden“, fordert Johanna Part. Im Jahre 2019 gab es in Österreich mehr als 153.000 stationäre Krankenhausaufenthalte in der Altersgruppe 0-14 (Quelle: statista.com). Langjährige Forderung nicht erfüllt Schon 1988 verabschiedete die Europäische Vereinigung für Kinder im Krankenhaus („European Association for Children in Hospital“, EACH) die Europäische Charta für die Rechte des Kindes im Krankenhaus. Demnach haben Kinder im Krankenhaus das Recht, ihre Eltern oder eine andere Bezugsperson jederzeit bei sich zu haben. Für die Eltern dürfen dadurch keine zusätzlichen Kosten oder Einkommenseinbußen entstehen. „Es wäre schön, wenn diese Forderung heuer zum 35 – jährigen Jubiläum der EACH Charta auch in Österreich umgesetzt wird“ sagt Johanna Part. Unterstützung für Mütter und Väter – Über den Verein KiB children care Dem gemeinnützigen Verein KiB haben über 40.000 Eltern seit der Gründung 1986 ihr Vertrauen geschenkt. Seit 37 Jahren vertritt KiB konsequent die Rechte von kranken Kindern und deren Eltern. So erwirkte KiB, dass die strengen Besuchszeiten abgeschafft wurden und Kinder überhaupt im Spital von ihren Eltern begleitet werden können. Ein besonderer KiB-Erfolg war auch die Ausweitung der Pflegefreistellung auf die Begleitung eines Kindes im Krankenhaus oder zuletzt die Abschaffung der Kinderselbstbehalte im Spital. Der gemeinnützige Verein mit Sitz in Ungenach (OÖ) ist auf Mitgliedsbeiträge und Spenden angewiesen. Diese sind jetzt auch steuerlich absetzbar. KiB children care, Verein rund ums erkrankte Kind, ist Tag und Nacht für Eltern erreichbar: 0664 6203040 [www.kib.or.at] (http://www.kib.or.at/)
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