Wien (pts015/21.02.2019/11:25) – Ein ungeregelter Brexit wurde zuletzt immer wahrscheinlicher – und er hätte ab Ende März auch steuerlich diverse Auswirkungen auf Unternehmen, die in oder mit Großbritannien geschäftlich aktiv sind. Vor allem in den Bereichen Ertrag- und Umsatzsteuer sind Nachteile zu erwarten. Die TPA-Partner Yasmin Wagner und Christian Oberkleiner haben die Folgen für heimische Unternehmen genauer analysiert.
Im Juni 2016 stimmte die Bevölkerung von Großbritannien und Nordirland (United Kingdom – UK) mit einer knappen Mehrheit für einen Austritt aus der Europäischen Union, also für den sogenannten Brexit. Das in der Folge zwischen der EU und UK entwickelte Austrittsabkommen wurde im Jänner 2019 vom britischen Parlament abgelehnt.
Für das Verhältnis der EU zu Großbritannien und Nordirland sind nun verschiedene Szenarien denkbar, je nachdem, ob es noch zu einem „Deal“ zwischen EU und UK – also dem geregelten Austritt Großbritanniens – kommt oder nicht.
Die Steuerprofis Yasmin Wagner und Christian Oberkleiner von TPA haben die Brexit-Auswirkungen auf Unternehmen analysiert. Sie beleuchten, welche steuerlichen Begünstigungen bei einem „No Deal“-Szenario wegfallen würden und welche Nachteile – etwa im Bereich Ertragsteuern – auf heimische Unternehmen zukommen. Auch bei der Umsatzsteuer sind im Falle des „No Deal-Brexit“ insbesondere bei grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen Änderungen zu erwarten, die ebenfalls erläutert werden.
Diese und weitere Details zu den steuerlichen Auswirkungen haben die beiden TPA-Partner in einer Analyse zusammengefasst, abrufbar unter: https://www.tpa-group.at/de/presse-meldung/brexit-und-jetzt-2
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