St. Pölten (OTS) – „Die bis jetzt noch immer herrschende Unsicherheit über die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen für den EKZ 2 gehört mit der heute erfolgten Genehmigung durch die Europäische Kommission der Vergangenheit an. Endlich haben unsere niederösterreichischen Betriebe die erforderliche Planungssicherheit für die Zukunft“, erklärt Wolfgang Ecker, Präsident der Wirtschaftskammer Niederösterreich. Für Ecker stehe nun die rasche und unkomplizierte Umsetzung und Auszahlung des langgeforderten Energiekostenzuschuss 2 im Vordergrund. „Dabei ist bei allen Beteiligten Pragmatismus und Augenmaß gefragt. Denn durch die späte Genehmigung ist die bis Jahresende verbleibende Zeit eine enorme Herausforderung für die Betriebe und deren Steuerberater geworden“, betont Ecker. Für die erfolgreiche Antragstellung zum EKZ 2 war eine Voranmeldung bis zum 2. November 2023 beim aws – Austria Wirtschaftsservice unbedingt notwendig. Seit 9. November 2023 kann der eigentliche Antrag noch bis 7. Dezember 2023 beim aws eingebracht werden.
Wirtschaftskammer NÖ, Stabsabteilung Kommunikation, Wirtschaftskammer-Platz 1, 3100 St. Pölten +43 2742 851-14100 kommunikation@wknoe.at https://wko.at/noe
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.