D.A.S.: Social Media-Postings können Einbrüche erleichtern

Wien (pts013/18.10.2017/10:40) – Mit der dunklen Jahreszeit steigt auch die Zahl der Einbrüche. Viele machen es den Einbrechern durch unvorsichtiges Verhalten besonders leicht; etwa durch Urlaubspostings oder Fotos vom eigenen Zuhause auf Social Media. Die D.A.S., Österreichs führender Spezialist im Rechtsschutz, rät dazu, keine genauen Angaben oder Fotos zu posten, auf denen für Einbrecher interessante Details zu erkennen sind. Zusätzlich sollte man heikle Informationen für Dritte in den Privatsphäre-Einstellungen sperren.

Laut der Kriminalstatistik „Sicherheit 2016“ des Bundeskriminalamts wurden vergangenes Jahr 12.975 Einbrüche in Wohnungen und Wohnhäuser verzeichnet. Die Aufklärungsrate beträgt dabei nur 10 Prozent, was bedeutet, dass 90 Prozent ungeklärt bleiben.

Einbrecher nutzen auch Social Media, um Opfer auszuspionieren

Viele Einbrüche werden durch unvorsichtiges Verhalten der Bewohner begünstigt. So stellten gekippte Fenster, unverschlossene Türen, freistehende Leitern und frei herumliegendes Werkzeug schon immer ideale Bedingungen für Einbrecher dar, um rasch in Wohnräume zu gelangen. Mit der Verbreitung von Facebook, Instagram und Co, nutzen Kriminelle auch diese Kanäle, um ihre späteren Opfer auszuspionieren. „Viele Einbrüche in Häuser und Wohnungen erfolgen aufgrund von Statusmeldungen auf Facebook wie ‚Bin dann mal weg‘ und ‚Sonnige Grüße aus Mallorca‘ oder aufgrund von geposteten Ski-Urlaubsfotos“, erklärt Ingo Kaufmann, Vorstand der D.A.S.

Wie kann man sich schützen?

Wer auf Social Media-Plattformen Informationen posten möchte, die für Einbrecher interessant sein könnten, sollte die eigenen „Privatsphäre-Einstellungen“ so wählen, dass die Information für die Öffentlichkeit und unbekannte Dritte gesperrt ist. „Teilen Sie Ihre privaten Nachrichten und Fotos auch wirklich nur mit Ihren guten Freunden und Leuten, denen Sie vertrauen. Nehmen Sie am besten auch nur Freundschaftsanfragen von Personen an, die Sie kennen. Auch der Import von Kontakten aus dem Adressbuch des Handys oder des E-Mail Postfachs kann dazu führen, dass die Informationen an die Falschen gelangen“, weiß der D.A.S.-Vorstand.

Angaben von der genauen Urlaubsdauer sollten genauso vermieden werden, wie das Posten von Fotos und Videos, auf denen ersichtlich ist, dass man sich gerade nicht zu Hause befindet. Vorsichtig sollte man auch mit der Veröffentlichung von Aufnahmen sein, die zu viel von den eigenen vier Wänden preisgeben. Einbrecher interessieren sich sehr für Fotos der Wohnräume, da sie danach beurteilen können, ob ein Einbruch lohnenswert ist. Darüber hinaus können diese Fotos auch wertvolle Rückschlüsse liefern, ob man etwa über Fenster oder Balkontüren leicht einsteigen kann. Wichtig ist, dass man auch Familienmitglieder und Freunde für mehr Sicherheit im Internet sensibilisiert.

Keine Kostenübernahme der Versicherung bei Obliegenheitsverletzung

Versicherungen können sich in bestimmten Fällen leistungsfrei erklären. Liegt eine sogenannte Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers vor, verweigert die Haushaltsversicherung regelmäßig eine Kostenübernahme. Vor allem dann, wenn ein Fenster gekippt oder die Eingangstüre unversperrt war. Ein unvorsichtiges Posting auf Facebook wird von den Versicherern aber im Normalfall nicht als Obliegenheitsverletzung gewertet.

Der D.A.S.-Vorstand weiß: „Allgemein ist es ratsam Versicherungspolizzen regelmäßig überprüfen zu lassen und zu kontrollieren, ob Einbrüche mitversichert sind und die Deckungssumme nicht zu niedrig ist. Auch das Anlegen eines Vermögensverzeichnisses, das Aufbewahren von Rechnungen und Fotografieren von Schmuck, hilft nach einem Einbruch bei der Abwicklung mit der Versicherung.“

Über D.A.S. Rechtsschutz AG Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Im Vorjahr feierte sie ihr 60-jähriges Jubiläum. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und ein breites Dienstleistungsangebot inklusive D.A.S. Direkthilfe® und telefonischer D.A.S. Rechtsberatung an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Kunden in ganz Österreich in regionalen D.A.S. Niederlassungen mit juristischer Kompetenz zur Verfügung. Die D.A.S. Rechtsschutz AG agiert als Muttergesellschaft der D.A.S. Slowakei (seit 2013) sowie der D.A.S. Tschechien (seit 2014). In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre solide Marktposition als führender Rechtsschutzspezialist gefestigt. 2015 erwirtschaftete sie im inländischen Direktgeschäft ein Prämienbestandsvolumen in der Höhe von 66,7 Mio. Euro.

Die D.A.S. ist Europas Rechtsschutz-Marke Nummer 1. Seit 1928 steht sie für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Heute agieren D.A.S. Gesellschaften in beinahe 20 Ländern weltweit. Sie sind die Spezialisten für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe, einer der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa.

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